MotionenMit einer Motion wird dem Regierungsrat der Auftrag erteilt, für den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung einer Verfassungsvorschrift, eines Gesetzes, einer grossrätlichen Verordnung oder eines Grossratsbeschlusses einen formulierten Entwurf zu unterbreiten. Die Antwort des Regierungsrates erfolgt innert Jahresfrist schriftlich. Nach der Diskussion im Grossen Rat wird darüber abgestimmt, ob die Motion erheblich erklärt wird. Erklärt der Grosse Rat eine Motion erheblich, hat der Regierungsrat über den Auftrag innert zwei Jahren Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Damit ist der Motionsauftrag erfüllt. Folgende Motionen wurden von der Grünen Fraktion (mit)eingereicht |
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